FOTOS, PFLANZEN UND „WITZIGE“ SPRüCHE: WELCHE DEKORATION IST AUF DEM SCHREIBTISCH IN DER FIRMA ERLAUBT?

Wohnlich im Büro

Fotos, Pflanzen und „witzige“ Sprüche: Welche Dekoration ist auf dem Schreibtisch in der Firma erlaubt?

Für manche Arbeitnehmer ist der Schreibtisch in der Firma so etwas wie das zweite Zuhause. Aber: Darf man ihn deshalb auch dekorieren, wie man will?

Der eine mag es lieber spartanisch, die andere eher wohnlich: So wie sich die Vorlieben für die Gestaltung in den eigenen vier Wänden unterscheidet, so unterschiedlich geht es auch an Schreibtischen in Unternehmen zu. Bei manchen kommt als Erstes das golden gerahmte Familienfoto neben den Bildschirm, eine Pflanze hinter das Mousepad und eine Zeichnung mit einem vermeintlich „witzigen“ Spruch an die Wand. Aber: Darf man seinen Schreibtisch in der Firma wirklich einrichten, wie man möchte?

Private Gegenstände am Arbeitsplatz: Ein Verbot muss für alle gelten

Ganz so einfach ist die Frage nach erlaubter Deko am Schreibtisch nicht zu beantworten – ähnlich auch wie die Frage nach Essen am Arbeitsplatz. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Möglichkeiten, bestimmte Gegenstände am Arbeitsplatz zu verbieten. Laut anwalt.de ist das beispielsweise vor allem in Büros mit regelmäßigem Kundenkontakt tendenziell eher der Fall – auch das Tragen eines Fußball-Trikots kann unter Umständen vom Arbeitgeber untersagt werden. Groß ausgedruckte Pinnwand-Sprüche wie „Wir sind hier auf der Arbeit und nicht auf der Flucht“ mögen ja im Kollegenkreis für Erheiterung sorgen – auf fremde Besucher kann so etwas eine mitunter verstörende Wirkung haben.

Wichtig ist: Wegen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes muss das Verbot – wenn denn eines ausgesprochen wird – für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gelten. Heißt: Wenn der eine Kollege sein Urlaubsfoto vom Tisch räumen muss, dann müssen die anderen ihre Familienbilder ebenfalls verschwinden lassen.

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Welche Gegenstände am Arbeitsplatz generell nicht erlaubt sind

Generell verboten sind diskriminierende Fotos oder Bilder. Nacktfotos beispielsweise gelten als sexistisch – und somit als diskriminierend. Außerdem weist betriebsrat.de darauf hin, dass der Arbeitsschutz beachtet werden muss: Kerzen oder leicht entflammbare Dekoration sind beispielsweise nicht erlaubt. Gleiches gilt für Elektrogeräte: Diese dürfen in Unternehmen grundsätzlich nur in Betrieb genommen werden, wenn sie von einer Fachkraft auf ihre Sicherheit überprüft wurden. Private Elektrogeräte sollte man also nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers mit ins Büro bringen.

Deko am Arbeitsplatz: In manchen Unternehmen regelt das eine Betriebsvereinbarung

Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, so kann anwalt.de zufolge die Frage, welche privaten Gegenstände im Büro erlaubt sind, in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Hier kann beispielsweise festgehalten werden, was für Pflanzen im Büro gilt – und wie und wo genau sie aufgestellt werden dürfen, um etwa keine Fluchtwege zu versperren. Schwierig wird es laut dem Portal für Arbeitgeber, persönliche Gegenstände zu verbieten, wenn diese über Jahre am Schreibtisch erlaubt waren und daher „betriebsüblich“ waren. Aus so einem regelmäßigen, freiwilligen Verhalten des Arbeitgebers kann nach einiger Zeit ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine bestimme Leistung entstehen.

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