MIETER AUFGEPASST: DIESE REGELN GELTEN WäHREND DER MITTAGSRUHE

Ruhezeiten

Mieter aufgepasst: Diese Regeln gelten während der Mittagsruhe

Neben der Nachtruhe müssen sich viele Mieter auch an die Mittagsruhe halten. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, um keinen Ärger zu verursachen.

Damit das Zusammenleben mit Nachbarn möglichst reibungslos ablaufen kann, gibt es für Mieter oft einige Regeln, an die sie sich zu halten haben. Dazu zählen auch vorgegebene Ruhezeiten. Vor allem auf die nächtliche Ruhe wird von vielen Menschen viel Wert gelegt, denn erholsamer Schlaf ist wichtig. Doch auch die sogenannte Mittagsruhe wird immer wieder von Mietern erwartet. Was man dabei beachten sollte und welche Strafen drohen können.

Neben der Nachtruhe auch Mittagsruhe: Das gibt es zu beachten

Tatsächlich sind Ruhezeiten laut „immowelt“ nicht bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt. Das heißt, dass Bundesländer oder sogar einzelne Gemeinden und Kommunen sie festlegen können. Die Ruhezeiten einer Hausordnung orientieren sich dann an den gesetzlichen Grundlagen, die meist im Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einsehbar sind. Klassischerweise sind in einer Hausordnung die Nachtruhe, die von 22 bis 6 Uhr gilt, und ein ganztägiges Ruhegebot an Sonn- und Feiertagen gegeben.

Immer wieder kommt es auch dazu, dass in einer Hausordnung neben der Nachtruhe auch eine Mittagsruhe enthalten ist. Diese beginnt meist um 12 oder 13 Uhr und endet um 15 Uhr. Verboten ist in diesen Zeiten laut „mietrecht.com“ dann das Nutzen lauter Geräte, Werkzeuge oder Musikinstrumente. Es muss jedoch auch keine absolute Stille herrschen und so sind normale Wohngeräusche, die die Zimmerlautstärke nicht überschreiten, natürlich weiterhin zulässig.

Was ist während der Mittagsruhe erlaubt – und was verboten?

Was genau während Ruhezeiten zu beachten ist, ist schwer zu definieren und hängt oft auch davon ab, was die Nachbarn unter „Ruhe“ verstehen. Klar ist, dass man Dinge wie Bohren, Staubsaugen oder Schlagzeug spielen lieber nicht während den Ruhezeiten tun sollte. Doch auch alltägliche Situationen können als Ruhestörung empfunden werden. So gibt es beispielsweise gewisse Badezeiten, an die sich Mieter halten sollten. Auch das Kochen kann zu bestimmten Uhrzeiten zu Problemen führen, denn klirrendes Geschirr kann ganz schön laut sein.

Prinzipiell gibt es Richtwerte, an denen man sich als Mieter orientieren kann. Bei der Nachtruhe beträgt die Zimmerlautstärke laut „immowelt“ höchstens 30 Dezibel, bei der Mittagsruhe maximal 40 Dezibel. Wichtig sei dabei jedoch auch, was beim Nachbar ankommt. Folglich gelten für die Geräuschquelle Grenzwerte zwischen 60 und 80 Dezibel. Zum Vergleich: ein normales Gespräch ist etwa 60 Dezibel laut, ein laufender Fernseher um die 65 Dezibel.

Zu laut während den Ruhezeiten: Diese Konsequenzen können folgen

Nicht immer funktionieren Regeln so wie sie sollen, und so kommt es auch immer wieder vor, dass Mieter sich nicht an vorgegebene Ruhezeiten halten. Wie der Vermieter dann einschreiten kann, hängt laut „Immowelt“ jedoch nicht nur von der Art der Störung ab, sondern auch davon, ob die „Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder nur als Aushang im Treppenhaus des Mietshauses hängt“.

Ist die Hausordnung im Mietvertrag, kann der Vermieter den Mieter tatsächlich abmahnen und bei erneutem Lärm sogar fristlos kündigen. Sollte die Hausordnung lediglich als Aushang im Treppenhaus zu finden sein, kann der Vermieter den Mieter erst nach mehrmaligem und schwerem Stören der Ruhezeit abmahnen. Wer es völlig mit dem Lärm übertreibt, kann auch das Ordnungsamt auf sich aufmerksam machen und ein Bußgeld im niedrigen dreistelligen Bereich für Lärmbelästigung erteilt bekommen. Die Obergrenze liegt dabei jedoch bei 5.000 Euro.

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